Praxisflur mit offenem Behandlungsraum

Elterninformationen

Allgemeine Informationen für Sie als Eltern

In der Regel rät der Zahnarzt Ihnen zu einer Untersuchung Ihres Kindes durch einen Kieferorthopäden. Bevor Ihr Kind nun aber mit einer kieferorthopädischen Behandlung beginnt, haben Sie als Eltern meist viele Fragen. Die wichtigsten haben wir hier gesammelt.

  • Was ist Kieferorthopädie?

    Die Kieferorthopädie beschäftigt sich mit der Erkennung, Prävention und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Wenn Ober- und Unterkiefer nicht harmonisch zueinander passen und die Zähne schief stehen, sieht dies nicht nur unästhetisch aus, sondern kann auch schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.

    Platzmangel im Kiefer und daraus resultierende Engstände der Zähne können die Entstehung von Karies und Parodontoseerkrankungen erheblich begünstigen. Auch die Funktion des Kauens, Abbeißens und Atmens kann beträchtlich erschwert werden.

    Ziel der kieferorthopädischen Behandlung ist also die Optimierung der Funktionalität des Kauorgans und ein ästhetisches attraktives Aussehen.

    Der richtige Zeitpunkt für die kieferorthopädische Behandlung

    Der Erfolg der Behandlung Ihres Kindes hängt maßgeblich vom richtigen Zeitpunkt des Behandlungsbeginns ab. Wir empfehlen deshalb, dass Sie mit Ihrem Kind im Alter von vier Jahren zu einer kieferorthopädischen Erstuntersuchung bei unserer 360°zahnspange Kieferorthopädie vorstellig werden.

    Denn auch im Kindesalter können dann schon schädliche Angewohnheiten abgewöhnt und so spätere Komplikationen vermieden werden. Mit einer Frühbehandlung kann auch die nachfolgende kieferorthopädische Hauptbehandlung vereinfacht und verkürzt werden.

  • Schlechte Angewohnheiten im Kindesalter

    In der Kieferorthopädie bezeichnet man diese schlechten Angewohnheiten als Habits. Dazu zählt vor allem das Finger und Daumen lutschen, das zu ausgeprägten Kieferverformungen führen kann. Eine angewöhnte Mundatmung, eine falsche Zungenlage beim Schlucken oder auch Lippen- und Zungenpressen sollten für eine gesunde Zahn- und Kieferstellung abgewöhnt werden.

    Sollten Sie eines dieser Habits bei Ihrem Kind feststellen, sollten Sie einen ersten Termin in der Kieferorthopädie vereinbaren, um hier frühestmöglich entgegenwirken zu können.

  • Kostenübernahme durch die Krankenkasse

    Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der kieferorthopädischen Behandlungskosten. Dieser bemisst sich nach dem Schweregrad der Fehlstellung, welcher genau in der Tabelle “Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)” festgelegt ist.

    Erst ab dem Schweregrad 3 trägt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Kosten, wenn die Therapie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Von diesem Teil bzw. dieser Basis tragen Sie als Patient von Anfang an 20% der Kosten als Eigenanteil. Diesen bekommen Sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung wieder. Die restlichen 80% der Basis rechnen wir sofort mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab.

    Sollte bei einem Schweregrad 1 oder 2 eine kieferorthopädische Behandlung gewünscht werden, können wir Ihnen diese nur privat in Rechnung stellen.

    Bei einer Privatversicherung kommt es auf Ihren individuell gewählten Tarif an, ob und in welcher Höhe die Behandlungskosten der Kieferorthopädie erstattet werden.

  • Motivation und Mitarbeit

    Kinder und Jugendliche kommen in der Regel nicht aus eigenem Antrieb in unsere Kieferorthopädie in Düsseldorf. Meist rät der Zahnarzt zu einer Untersuchung und Sie begleiten Ihr Kind als Eltern. Dementsprechend schwierig gestaltet sich auch die Motivation und die notwendige Mitarbeit durch die Kinder und Jugendlichen. Gerade bei losen Zahnspangen ist die Mitarbeit und das konsequente Tragen aber besonders wichtig für eine wirkungsvolle Behandlung mit der Zahnspange.

    Unterstützen Sie deshalb Ihr Kind von Anfang an positiv und stellen auch Sie immer wieder klar: eine gute Mitarbeit begünstigt den Behandlungserfolg und verkürzt die gesamte Dauer der kieferorhopädischen Behandlung.

  • Häufigkeit der Kontrolltermine

    Damit die Regulierung der Zahn-und Kieferfehlstellung wie gewünscht und unproblematisch verläuft, sind in der Regel Kontrolltermine alle 6-8 Wochen notwendig.

    Ganz am Anfang nach dem Einsetzen der Zahnspange können die Terminintervalle zunächst kürzer und genauso dann in der stabileren Phase länger ausfallen. Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Kind die Kontrollen gewissenhaft einhalten und natürlich stets an das Mitbringen der Zahnspange denken, sofern es sich um eine lose Apparatur handelt.

    Im Falle von Schmerzen, einem Schaden an der Zahnspange oder etwaigem Verlust sollten Sie uns direkt kontaktieren und einen Termin vereinbaren.

Sollten Sie noch weitere Fragen zur kieferorthopädischen Behandlung bei 360°zahnspange in Düsseldorf haben, informieren Sie sich auf unseren Internetseiten, schreiben Sie uns einen Email oder vereinbaren Sie einen Termin für ein ausführliches Beratungsgespräch in unserer kieferorthopädischen Zahnpraxis in Düsseldorf Oberbilk.

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