Kostenübernahme Krankenkasse

Welche Kosten der Kieferorthopädie werden übernommen?

Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der durch die kieferorthopädische Behandlung entstehenden Kosten. Maßgeblich für die Kostenübernahme ist hier der Schweregrad der Fehlstellung, welcher genau in einer Tabelle – auch Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) genannt – festgelegt ist.

Reguläre Behandlungsmöglichkeiten

Ab dem Schweregrad 3 beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an der Behandlung. Sie bietet aber auch dann nur eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Therapie. Die Leistungen dürfen also das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (SGB V § 12).

Jedoch sind in der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse der medizinische und technische Fortschritt der letzten Jahre nicht berücksichtigt und somit nicht Teil der vertragsärztlichen Versorgung. Hinzukommt, dass auch Grad 1 und 2 innerhalb der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen oftmals therapiebedürftig sind, denn auch diese können das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen beeinträchtigen. Sollte in diesen Fällen eine kieferorthopädische Behandlung gewünscht werden, können wir Ihnen diese nur privat in Rechnung stellen.

Anfänglicher Eigenanteil

Allgemein gilt: Für eine kieferorthopädische Therapie ab Grad 3 trägt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Kosten. Von diesem Teil bzw. dieser Basis tragen Sie als Patient von Anfang an 20% der Kosten als Eigenanteil. Diesen bekommen Sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung wieder. Die restlichen 80% der Basis rechnen wir sofort mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab.

Alle zusätzlichen Kosten, die sich aus einer kieferorthopädischen Behandlung ergeben, die nicht nur ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich, sondern hochwertiger sind und dem medizinischen Fortschritt entsprechen, tragen Sie – sofern keine Zusatzversicherung für Kieferorthopädie besteht – privat. Hier bieten wir Ihnen auch eine Ratenzahlung an.

Private Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung. Im einzelnen hängt es aber von Ihrem Versicherungsvertrag und dem individuell gewählten Tarif ab. Wir unterstützen Sie gerne bei der Kommunikation, Klärung und Antragstellung bei Ihrer Krankenversicherung.

Zögern Sie nicht uns hinsichtlich der Kosten, Kostenübernahme oder auch Möglichkeiten der Ratenzahlung anzusprechen. Wir beraten Sie gerne!

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