Ab welchem Alter sollten Zahnfehlstellungen behandelt werden?

Kind mit schiefen Zähnen

Die Notwendigkeit für eine Korrektur einer Zahnfehlstellung kann bereits im Kindergartenalter bei einem Zahnarztbesuch festgestellt werden. In der Regel findet darauf folgend eine Untersuchung beim Kieferorthopäden statt, um die Diagnose und die möglichen Behandlungsmethoden zu bestimmen. Da sich Gebiss von Kindern noch im Wachstum befindet, stellt sich vor allem die Frage, wann der richtige Zeitpunkt für die anstehende Korrektur ist. Welches Alter ist sinnvoll?

Kieferorthopädische Untersuchung im Kindergartenalter

Bei einer kieferorthopädischen Untersuchung, noch vor dem 6. Lebensjahr, wird die Gebissentwicklung kontrolliert. Es wird festgestellt, ob die Entwicklung normal verläuft oder bereits vorhandene Einflüsse bestehen, die ein normales Gebisswachstum negativ beeinflussen könnten. Das Alter ist für reine Untersuchungen nicht entscheidend, es kommt auf die Zahnentwicklung und das allgemeine Wachstum des Körpers an. Nach einer ersten Untersuchung können Weitere in regelmäßigen Abständen von ein bis zwei Jahren durchgeführt werden. Abhängig von Situation im Gebiss. Daraufhin wird entschieden, welches Alter das Beste für eine kieferorthopädische Behandlung ist.

Kieferorthopädische Behandlung ab dem 10. Lebensjahr

In der Regel werden dann die kieferorthopädischen Behandlungen erst ab dem 10. Lebensjahr durchgeführt. Im Durchschnitt befindet sich das Gebiss in diesem Alter in der besten Verfassung, um erfolgreich behandelt zu werden. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die Kosten für notwendige kieferorthopädische Therapien von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern diese sich im Spektrum des Leistungskatalogs der Kasse bewegt. Diese Regelung gilt bis zum 18. Lebensjahr. Dringende und notwendige kieferorthopädische Maßnahmen um ausgeprägte Zahnfehlstellungen und Anomalien des Kiefers zu behandeln, gehören zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Kosten für spezielle Materialien und kieferorthopädische Leistungen müssen hingegen häufig privat getragen werden. Nach der Vollendung des 18. Lebensjahres müssen kieferorthopädische Behandlungen komplett privat bezahlt werden, da die Krankenkassen die Kosten nicht mehr übernehmen.

Haben Sie Fragen zum Thema? Dann sprechen Sie uns an und wir beraten Sie und Ihre Kinder gerne ausführlich dazu. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer 360°zahnspange Kieferorthopädie in Düsseldorf.

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