Wer trägt die Kosten der Behandlung in der Kieferorthopädie?
Anspruch auf kieferorthopädische Behandlung ohne Zuzahlung
Immer wieder erfahren wir in unserer kieferorthopädischen Praxis 360°zahnspange in Düsseldorf Oberbilk und auch bei 360°zahn und 360°milchzahn, wie viel Verunsicherung mit der Diagnose einer notwendigen kieferorthopädischen Behandlung verbunden ist. Eltern zu behandelnder Kinder und auch Erwachsene, die über die Behandlung einer Fehlstellung in der Kieferorthopädie nachdenken, sorgen sich vor allem mit den auf sie privat zukommenden Kosten.
Diese Sorge möchten wir Ihnen durch unsere umfassende Aufklärung zu Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung nehmen.
Kostenerstattung der Kosten der Kieferorthopädie auch für gesetzlich Versicherte
Gerade Patientinnen und Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, fürchten, dass die Krankenkasse die Kosten der kieferorthopädischen Therapie nicht übernimmt. Im Januar 2017 haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) auch deshalb eine neue Vereinbarung für die kieferorthopädische Behandlung gerade von Kassenpatienten beschlossen. Die Vereinbarung betont explizit den grundsätzlichen Anspruch für gesetzlich Versicherte auf eine zuzahlungsfreie kieferorthopädische Behandlung.
Diese Aussage gilt sowohl für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit einer Zahn- oder Kieferfehlstellung eines entsprechenden Schweregrades als auch für Erwachsene, die eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie erhalten. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen hier einen Leistungskatalog zur Verfügung, der die kieferorthopädische Therapie ohne Zuzahlung beschreibt.
Recht der Patientinnen und Patienten auf Wahlfreiheit
Die Vereinbarung sieht auch vor, dass wir Sie als Patientinnen und Patienten auch umfassend über die alternativen Möglichkeiten aufklären, die nicht durch den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgedeckt sind. Hier haben Sie das Recht der Wahlfreiheit. Die neue Vereinbarung hilft uns mit transparenten Regelungen auch dabei gemeinsam mit Ihnen die Mehr- oder Zusatzleistungen sowie außervertragliche Leistungen zu planen, die Kosten zu kalkulieren und abzurechnen.
Gesetzliche Krankenkasse zahlt immer die Regelversorgung in der Kieferorthopädie
Bei jeder kieferorthopädischen Therapie werden die Kosten der Regelversorgung stets von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen. Entscheiden Sie sich bei der Behandlung Ihres Kindes oder Ihrer eigenen Behandlung für Mehrleistungen, dann sind lediglich diese Mehrkosten von Ihnen selbst zu tragen. Teilweise entscheiden Sie sich aus Gründen der Ästhetik oder des Komforts für eine Mehrleistung oder aber auch, da eine alternative Behandlungsmethode einen schnelleren sowie nachhaltigeren Erfolg verspricht. Zu diesen kieferorthopädischen Methoden und Geräten zählen beispielsweise Mini-Brackets, die unauffälliger sowie pflegeleichter sind, auch ästhetischere, zahnfarbene Brackets oder kieferorthopädische Apparaturen, die weniger Tragedisziplin erfordern (Non-Compliance) gehören dazu.
360°zahnspange begrüßt die neuen Vereinbarung
Wir begrüßen die neue Vereinbarung der KZBV und des BDK, denn Sie unterstreicht hilfreich unser Anliegen, Sie als Patientinnen und Patienten, bestmöglich zu informieren: Erstens über Ihren Anspruch auf eine Behandlung in der Kieferorthopädie ohne Zuzahlung und zweitens über das Recht auf Wahlfreiheit bei Mehr- und Zusatzleistungen.
Sollten Sie weitere Fragen zu den Kosten der kieferorthopädischen Therapie haben, stehen wir Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer 360°zahnspange Kieferorthopädie in Düsseldorf Oberbilk.
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